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Das Familienrecht ist ein im wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelter Teil des Zivilrechts, der die Rechtsbeziehungen der durch Verwandtschaft, Ehe und Familie sowie eingetragener Partnerschaft verbundenen Personen regelt. In der Anwaltspraxis ist der wesentliche Kern der Tätigkeit die Befassung mit Scheidung und deren rechtliche Folgen sowie das Unterhaltsrecht.
In diesem Rechtsgebiet betreut Sie der Fachanwalt Dr. Dahlmeier. Rechtsanwalt Dr. Dahlmeier bietet Ihnen die Möglichkeit, alle nötigen Daten zu einem Scheidungsfall bequem online in unserem Fragebogen "Scheidung online" einzugeben.
Das Strafrecht regelt die Folgen staatlich verbotenen Handelns. Im materiellen Strafrecht – geregelt im wesentlichen im Strafgesetzbuch – werden die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Bestrafung – also Strafmaß und Art der Bestrafung – geregelt. Auch das Recht der Ordnungswidrigkeiten wird diesem Bereich zugeordnet.
In diesem Rechtsgebiet betreut Sie der Fachanwalt Roter.
Das Versicherungsrecht betrifft alle Rechtsfragen, die im Verhältnis zwischen Privatversicherungen und Versicherungsnehmern von Bedeutung sind.
In diesem Rechtsgebiet betreut Sie der Fachanwalt Linhart.
Insolvenz ist die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Das Insolvenzrecht regelt die Rechtsfolgen von Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zu Unterscheiden sind das Regelinsolvenzverfahren für Firmen und Selbständige und das Verbraucherinsolvenzverfahren mit möglicher Restschuldbefreiung für Privatpersonen.
In diesem Rechtsgebiet betreut Sie der Fachanwalt Dr. Dahlmeier.
Das Verkehrsrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (im weiteren Sinne auch Luft- und Eisenbahnverkehr). Zu den Kerngebieten gehören das Recht der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, das Schadenersatzrecht und das Fahrerlaubnisrecht.
In diesem Rechtsgebiet betreut Sie der Fachanwalt Brickwedde. Rechtsanwalt Brickwedde bietet Ihnen die Möglichkeit, alle relevanten Unfalldaten bequem online in unserem Fragebogen "Unfalldaten online" einzugeben.
Unter Medizinrecht versteht man die rechtliche Ausgestaltung des zivilrechtlichen Rechtsverhältnisses zwischen Arzt und Patient sowie die rechtlichen Regelungen zur Ausübung des Berufs des Arztes oder Zahnarztes. Neben dem wichtigen Bereich der Arzthaftung gehören zu diesem Rechtsgebiet das ärztliche Gebührenrecht sowie arztspezifische Bereiche des Sozialrechts und das ärztliche Berufsrecht, im weiteren Sinne auch das Krankenhausrecht.
In diesem Rechtsgebiet betreut Sie der Fachanwalt Linhart.
Das Mietrecht ist ein im Kern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelter Teil des Zivilrechts, welches sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen, wobei der wesentliche Anwendungsfall das in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften geregelte Wohnungsmietrecht bildet. Hierzu gehören alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Inhalt und Form des Mietvertrags, sowie z.B. Mietminderung wegen Mängeln, Mieterhöhung, Betriebskosten, Staffelmiete, Beendigung des Mietverhältnisses u. ä.
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt die rechtlichen Verhältnisse bezüglich des Sondereigentums an Wohnungen, der Wohnungseigentümer untereinander und der Verwaltung.
In diesem Rechtsgebiet betreut Sie der Fachanwalt Field.
Unter Sozialrecht versteht man das Recht der sozialen Absicherung. Es verwirklicht das grundgesetzlich verankerte Sozialstaatspostulat. Kernbereiche sind das Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung), das Sozialversorgungsrecht (Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Kindergeld, Ausbildungsförderung) und das Sozialhilferecht. Hierzu gehören auch alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
In diesem Rechtsgebiet betreut Sie die Fachanwältin Palmedo-Roter.
Das Erbrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse nach dem Tode eines Menschen sowie das Recht, Verfügungen über sein Eigentum und sonstige Rechte für den Fall des eigenen Todes zu treffen oder Begünstigter solcher Verfügungen zu sein.
In diesem Rechtsgebiet betreut Sie Rechtsanwalt Dr.Dahlmeier.
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten Personen, insbesondere dem Auftraggeber (Bauherrn) und den mit der Planung und Ausführung des Bauvorhabens befassten Personen, wie Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmen und Handwerkern. In seinem Kern war das private Baurecht bis zum 31.12.2017 geregelt im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Seit dem 01.01.2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft.
Zu diesem Fachgebiet gehört auch das Nachbarschaftsrecht mit seinen Bundes- und ggf. landesrechtlichen Spezialvorschriften.
In diesem Rechtsgebiet betreuen Sie Rechtsanwalt Brickwedde
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Da wir Wert auf eine professionelle, schnelle und routinierte Sachbearbeitung legen, bitten wir um Verständnis, wenn wir im Einzelfall wegen möglicherweise nicht vorhandener Spezialisierung in unserer Kanzlei die Mandatsannahme ablehnen müssen. Wir empfehlen Ihnen dann gern einen uns geeignet erscheinenden Spezialisten aus dem Kollegenkreis.
Rechtsanwälte Jörg Brickwedde, Dr. Rainer Dahlmeier, Andreas Roter
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Fotos der Anwälte: Dr. Rainer Dahlmeier
Sonstige Bilder unter Lizenzierung von Shutterstock.com genutzt.
Michael Gauer
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